RATGEBER · ERBSCHAFT & IMMOBILIEN

Geerbtes Haus verkaufen in Friedberg und der Region Augsburg: Ablauf, Fristen und worauf es wirklich ankommt

Patrick Windisch | Immobilienökonom (IREBS) – Verkauf & VermietungFachlich geprüft von Deniz WindischStand: 20.08.2026 · Lesezeit ca. 12 Min.

Wer ein Haus erbt, steht schnell vor rechtlichen Fristen, steuerlichen Fragen und der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Verkauf. Dieser Leitfaden zeigt den gesamten Ablauf – strukturiert, sachlich und auf Basis fundierter Marktkenntnis.

Geerbtes Haus in Friedberg: Ablauf und Fristen beim Verkauf

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erbschein muss vor jedem Grundbucheintrag und Verkauf beim Nachlassgericht beantragt werden – ohne ihn ist kein wirksamer Eigentumsübergang möglich.
  • Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB); wer überschuldete Immobilien erbt, sollte diese Frist kennen.
  • Erbschaftsteuer-Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, § 16 ErbStG) können die Steuerlast erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.
  • Die Spekulationsfrist (§ 23 EStG) beläuft sich auf zehn Jahre; wer das geerbte Haus selbst mindestens zwei Jahre nutzt, kann steuerfrei verkaufen.
  • Eine Erbengemeinschaft muss beim Verkauf einstimmig handeln – Uneinigkeit kann den Prozess erheblich verzögern.
  • Die Ø Verkaufsdauer beträgt strukturiert begleitet rund 12 Wochen – eine realistische Marktpreisermittlung ist der entscheidende erste Schritt.

Erbrechtliche Grundlagen: Was vor dem Verkauf zwingend zu klären ist

Wer ein Haus erbt, darf es erst dann verkaufen, wenn die Erbfolge rechtlich gesichert ist. Der wichtigste Schritt ist die Beantragung des Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht – ohne dieses Dokument kann weder eine Grundbuchänderung vollzogen noch ein notarieller Kaufvertrag rechtswirksam geschlossen werden. Der Erbschein bestätigt die Erbenstellung und ist Voraussetzung für alle weiteren Handlungen im Zusammenhang mit der Immobilie.

Parallel dazu ist zu prüfen, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Gemäß § 1944 BGB beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Erbfall. Diese Frist ist besonders dann relevant, wenn mit der Immobilie auch Verbindlichkeiten – etwa Hypotheken oder Grundschulden – übergehen. Eine Ausschlagung ist in solchen Fällen eine ernsthafte rechtliche Option, die juristisch geprüft werden sollte.

Grundbucheintragung als Fundament

Nach Annahme des Erbes und Vorlage des Erbscheins sollte die Umschreibung des Grundbuchs unverzüglich veranlasst werden. Solange der Erblasser noch im Grundbuch eingetragen ist, kann kein Käufer rechtssicher eingetragen werden. Das Grundbuchamt nimmt die Umschreibung auf Antrag vor; die Gebühren richten sich nach dem Immobilienwert. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung in der Regel gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG).

Vollmachten und Erbengemeinschaft

Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Ein Verkauf des gesamten Objekts ist nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder möglich. Einzelne Erben können ihren Anteil weder allein verkaufen noch beliebig darüber verfügen. In der Praxis empfiehlt sich die Bevollmächtigung eines Mitglieds der Erbengemeinschaft als federführenden Ansprechpartner, um den Vermarktungsprozess zu koordinieren. Detaillierte Hinweise zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.

Unterlagen, die vor dem Verkauf vorliegen müssen

Für die Vermarktung einer geerbten Immobilie benötigen Sie neben dem Erbschein unter anderem den aktuellen Grundbuchauszug, vorhandene Baupläne und Baugenehmigungen, den Energieausweis sowie – sofern vorhanden – Nebenkostenabrechnungen, Mietverträge und Protokolle der Eigentümerversammlung (bei Eigentumswohnungen). Je frühzeitiger diese Dokumente zusammengestellt werden, desto reibungsloser verläuft die spätere Vermarktungsphase.

Erbschein und Grundbuchauszug als erste Schritte beim Hausverkauf nach Erbfall

Steuerliche Weichenstellungen: Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist richtig einordnen

Ob und wie viel Steuer beim Verkauf eines geerbten Hauses anfällt, hängt von zwei voneinander unabhängigen Steuerarten ab: der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn. Beide Regelungen greifen unter unterschiedlichen Voraussetzungen, und ihre Wechselwirkung zu verstehen ist entscheidend dafür, den Verkaufszeitpunkt strategisch richtig zu wählen.

Erbschaftsteuer und gesetzliche Freibeträge

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie zum Todeszeitpunkt des Erblassers und nach dem Verwandtschaftsgrad. Gemäß § 16 ErbStG gelten folgende persönliche Freibeträge: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, sonstige Personen 20.000 €. Liegt der Immobilienwert unterhalb des persönlichen Freibetrags, fällt keine Erbschaftsteuer an. Bei selbst genutztem Familienwohnheim kann zudem die vollständige Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG greifen, wenn die Erben das Objekt zehn Jahre lang selbst bewohnen.

Spekulationsfrist nach § 23 EStG

Unabhängig von der Erbschaftsteuer unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer, sofern zwischen dem Erwerb durch den Erblasser und dem Verkauf durch den Erben weniger als zehn Jahre liegen. Maßgeblich ist dabei das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers – der Erbfall selbst gilt nicht als neuer Anschaffungsvorgang. Wer die Immobilie hingegen nachweislich im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG von der Spekulationssteuer befreit.

Praktische Einordnung für Erben in Friedberg

In der Praxis bedeutet dies: Wer ein geerbtes Haus in Friedberg oder der Region Augsburg erbt, das der Erblasser seit mehr als zehn Jahren hielt, kann in der Regel steuerfrei verkaufen. Liegt die Haltedauer des Erblassers unter zehn Jahren, lohnt sich eine steuerrechtliche Beratung, bevor der Verkaufsprozess eingeleitet wird. Eine fundierte Wertermittlung der Immobilie ist dabei immer der erste und wichtigste Schritt – denn sie ist nicht nur für die Preisfindung relevant, sondern auch für die steuerliche Bemessungsgrundlage. Ausführliche Hinweise zur Steuerbelastung und zu Freibeträgen finden Sie im Ratgeber Erbschaftssteuer & Freibeträge.

Erbschaftsteuer-Freibeträge und Spekulationsfrist beim Hausverkauf erklärt

Vom Erbschein zum Notartermin: der strukturierte Verkaufsablauf

Sind die erbrechtlichen und steuerlichen Fragen geklärt, beginnt der eigentliche Verkaufsprozess. Dieser folgt einer klar strukturierten Abfolge, die – bei professioneller Begleitung – in der Regel innerhalb von rund 12 Wochen zum Notartermin führt. Entscheidend ist, dass jeder Schritt auf einer realistischen Wertermittlung aufbaut: Ein zu hoch angesetzter Preis verlängert die Vermarktungsdauer erheblich, ein zu niedriger Preis hinterlässt realen Verlust.

Schritt 1: Marktgerechte Wertermittlung

Die Wertermittlung bildet das Fundament des gesamten Verkaufsprozesses. Anders als pauschale Online-Rechner stützt sie sich auf reale Vergleichstransaktionen aus Friedberg und der Region Augsburg und berücksichtigt Lage, Zustand und aktuelle Nachfragesituation des konkreten Objekts. Der so ermittelte Angebotspreis entscheidet unmittelbar über die Vermarktungsdauer und den tatsächlich erzielten Erlös.

Schritt 2: Unterlagen vollständig zusammenstellen

Käufer und deren finanzierende Banken verlangen eine vollständige Dokumentation. Zu den Pflichtunterlagen zählen: Erbschein und aktueller Grundbuchauszug, Energieausweis (§ 80 GEG), Baupläne, Baugenehmigungen, Grundrisse sowie – bei vermieteten Objekten – der aktuelle Mietvertrag. Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen beim Notartermin.

Schritt 3: Vermarktung und Käuferansprache

Die Vermarktung umfasst professionelle Fotos, ein exposéreifes Objektbild und die gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten aus dem bestehenden Käufernetzwerk. Für Objekte in Friedberg und der Region Augsburg ist die lokale Marktkenntnis dabei ein entscheidender Vorteil: Wer weiß, welche Käufergruppen in welchen Preissegmenten aktiv sind, kann Besichtigungen gezielt vorqualifizieren.

Schritt 4: Besichtigungen und Käuferprüfung

Besichtigungen werden strukturiert durchgeführt und Interessenten auf Bonität und Ernsthaftigkeit geprüft, bevor Preisverhandlungen aufgenommen werden. Dies schützt Sie als Eigentümer vor zeitaufwändigen Gesprächen, die ins Leere laufen.

Schritt 5: Kaufpreisverhandlung und notarieller Kaufvertrag

Sobald sich ein Käufer gefunden hat, wird der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet (§ 311b BGB). Der Notar entwirft den Vertrag auf Basis der vereinbarten Konditionen, alle Parteien prüfen den Entwurf, und der Termin wird verbindlich vereinbart. Mit der Unterzeichnung und der anschließenden Kaufpreiszahlung ist der Verkauf rechtswirksam abgeschlossen.

Ablauf des Hausverkaufs nach Erbschaft – von der Wertermittlung bis zum Notartermin
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Fristen und Kosten beim geerbten Hausverkauf: die wichtigsten Eckpunkte

Die wichtigsten gesetzlichen Fristen und typischen Kostenpunkte im Überblick – damit Sie wissen, was wann auf Sie zukommt.

Beim Verkauf eines geerbten Hauses greifen mehrere Fristen gleichzeitig: die Ausschlagungsfrist, die steuerliche Meldepflicht und die Spekulationsfrist. Hinzu kommen Kosten für Notar, Grundbuch und ggf. Makler. Wer diese Eckdaten kennt, kann den Verkaufsprozess fundiert planen und unnötige Abzüge vermeiden.

6 Wochen

Erbausschlagungsfrist

Gemäß § 1944 BGB haben Erben sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit, das Erbe auszuschlagen. Bei Erblassern mit letztem Wohnsitz im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

3 Monate

Erbschaftsteuermeldung

Erben sind verpflichtet, den Erbfall innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt zu melden (§ 30 ErbStG). Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt.

2 Jahre

Grundbuchgebührenfreiheit bei Umschreibung

Die Umschreibung des Grundbuchs auf den Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gemäß Nr. 14110 KV GNotKG gebührenfrei. Danach fallen Kosten nach Immobilienwert an.

10 Jahre

Spekulationsfrist (Einkommensteuer)

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Bei Eigennutzung (mindestens im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren) entfällt die Steuerpflicht.

ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises

Notarkosten Kaufvertrag

Die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegen typischerweise bei rund 1,0 bis 1,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Diese Kosten trägt üblicherweise der Käufer.

ca. 0,3–0,5 % des Kaufpreises

Grundbuchumschreibung (Käufer)

Die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch wird ebenfalls nach GNotKG berechnet und liegt in der Regel bei 0,3 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises – ebenfalls Kosten des Käufers.

Besondere Konstellationen beim Verkauf eines geerbten Hauses

Nicht jeder Erbfall verläuft geradlinig. Die folgenden Konstellationen erfordern eine gesonderte Herangehensweise – sachlich eingeordnet und mit klarer Handlungsempfehlung.

Neben dem Standardfall – ein Erbe, eine Immobilie, klare Rechtslage – gibt es Situationen, die den Verkaufsprozess deutlich komplexer machen. Erbengemeinschaften, belastete Objekte oder Mietverhältnisse sind die häufigsten Faktoren, die ohne strukturierte Vorbereitung zu erheblichen Verzögerungen führen können.

Erbengemeinschaft mit uneinigen Mitgliedern

Sind mehrere Personen Miterben, können sie über das gesamte Objekt nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Einigt sich die Gemeinschaft nicht auf einen Verkauf, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – ein Verfahren, das in der Regel zu deutlich niedrigeren Erlösen führt als ein regulärer Marktverkauf. Eine frühzeitige Abstimmung und klare Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft sind daher entscheidend. Weiterführende Hinweise finden Sie im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.

Empfehlung: Holen Sie frühzeitig rechtliche Beratung ein und dokumentieren Sie alle Beschlüsse schriftlich. Ein unabhängiges Wertgutachten schafft eine gemeinsame Verhandlungsbasis.

Vermietetes Objekt im Nachlass

Geerbte Immobilien, die vermietet sind, können nicht ohne Weiteres leer an einen Käufer übergeben werden. Bestehende Mietverhältnisse gehen gemäß § 566 BGB auf den Erwerber über. Eigenbedarf als Kündigungsgrund ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft und in der Praxis zeitaufwändig. Ein vermietetes Objekt hat zudem einen anderen Marktwert als ein leerstehendes, da Kapitalanleger andere Renditeanforderungen stellen als Selbstnutzer.

Empfehlung: Prüfen Sie vor der Vermarktung, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf rechtlich umsetzbar ist oder ob der Verkauf als Kapitalanlage-Objekt strategisch sinnvoller ist.

Mit Grundschuld oder Hypothek belastetes Objekt

Ist die geerbte Immobilie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet, geht diese mit dem Erbfall auf die Erben über. Beim Verkauf muss die eingetragene Last entweder abgelöst oder auf den Käufer übertragen werden. Die Ablösung erfolgt in der Regel aus dem Kauferlös im Rahmen der notariellen Abwicklung. Maßgeblich ist, ob die Schuldsumme den erzielbaren Kaufpreis übersteigt – in diesem Fall kann eine Ausschlagung des Erbes sinnvoller sein.

Empfehlung: Lassen Sie den aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vor der Wertermittlung prüfen, um die tatsächliche Nettoposition des Verkaufs realistisch einschätzen zu können.

Denkmalschutz oder besonderer baurechtlicher Status

Steht die geerbte Immobilie unter Denkmalschutz, unterliegen Sanierungen und Veränderungen besonderen behördlichen Genehmigungen. Dies beeinflusst sowohl den Käuferkreis als auch die erzielbaren Kaufpreise. Gleichzeitig eröffnet Denkmalschutz steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die für bestimmte Käufergruppen attraktiv sein können.

Empfehlung: Kommunizieren Sie den Denkmalstatus transparent in der Vermarktung und sprechen Sie gezielt Käufer an, die von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Immobilienmarkt Friedberg: Nachfrage und lokale Einordnung

Friedberg ist als Mittelzentrum im Landkreis Aichach-Friedberg und als direkte Nachbarstadt zu Augsburg seit Jahren ein nachgefragter Wohnstandort. Die Stadt profitiert von einer sehr guten Verkehrsanbindung an Augsburg und München sowie von einer stabilen Infrastruktur mit Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und medizinischer Versorgung. Diese strukturellen Eigenschaften sichern eine anhaltende Nachfrage nach Wohneigentum – sowohl seitens regionaler Eigennutzer als auch überregionaler Kapitalanleger.

Für Eigentümer, die ein geerbtes Haus in Friedberg oder der Region Augsburg verkaufen möchten, bedeutet das eine grundsätzlich solide Ausgangslage: Der lokale Markt ist aufnahmefähig, und die Nähe zur Wirtschaftsregion Augsburg sorgt für eine breite Interessentenbasis. Gleichzeitig ist eine differenzierte Wertermittlung unerlässlich – denn Lage innerhalb der Stadt, Objektzustand und Ausstattungsstandard beeinflussen den erzielbaren Preis erheblich.

Aktuelle Marktdaten mit Quelle und Datum werden in diesem Ratgeber nicht ausgewiesen, da belastbare Transaktionszahlen zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht vorlagen. Eine fundierte, objektspezifische Einschätzung erhalten Sie über eine persönliche Vor-Ort-Bewertung, die auf echten Vergleichsdaten basiert – nicht auf allgemeinen Regionaldurchschnitten.

Häufige Fragen zum Verkauf eines geerbten Hauses

Welchen Wert hat ein geerbtes Haus in Friedberg?

Der Marktwert einer geerbten Immobilie in Friedberg hängt von Lage, Baujahr, Zustand, Größe und der aktuellen Nachfragesituation ab. Eine belastbare Einschätzung liefert ausschließlich eine professionelle Vor-Ort-Bewertung auf Basis echter Vergleichstransaktionen – Onlineschätzungen ohne Objektkenntnis sind für die Preisfindung und die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht geeignet.

Wie läuft der Verkauf eines geerbten Hauses ab?

Der Ablauf folgt einer klaren Struktur: Erbschein beantragen, Grundbuch umschreiben lassen, Wertermittlung beauftragen, Unterlagen zusammenstellen, Vermarktung starten, Besichtigungen durchführen, Kaufpreis verhandeln und den Kaufvertrag notariell beurkunden. Ein erfahrener Makler koordiniert jeden dieser Schritte und stellt sicher, dass keine Fristen versäumt werden.

Sollte ich ein geerbtes Haus lieber selbst vermarkten oder einen Makler beauftragen?

Mit fachkundiger Begleitung vermeiden Sie typische Preisfehler, die bei geerbten Immobilien besonders häufig auftreten – etwa eine emotionale Über- oder Unterbewertung. Zusätzlich profitieren Sie von einem vorhandenen Käufernetzwerk, das den Vermarktungszeitraum spürbar verkürzt. Gerade bei höherwertigen Objekten oder bei Erbengemeinschaften ist professionelle Unterstützung wirtschaftlich sinnvoll.

Wie lange dauert der Verkauf eines geerbten Hauses in Friedberg in der Regel?

Bei strukturiertem Vorgehen und realistischer Preissetzung beträgt die Ø Verkaufsdauer rund 12 Wochen vom Beginn der aktiven Vermarktung bis zur Beurkundung. Verzögerungen entstehen typischerweise durch fehlende Unterlagen, zu hoch angesetzte Angebotspreise oder ungelöste Fragen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf eines geerbten Hauses benötigt?

Zu den erforderlichen Unterlagen zählen: Erbschein, aktueller Grundbuchauszug, Energieausweis (§ 80 GEG), Baupläne und Baugenehmigungen sowie – bei vermieteten Objekten – der aktuelle Mietvertrag. Bei Wohnungseigentum kommen zusätzlich die Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen und das aktuelle Protokoll der Eigentümerversammlung hinzu.

Wann ist der beste Zeitpunkt, ein geerbtes Haus zu verkaufen?

Der optimale Zeitpunkt hängt sowohl von steuerlichen als auch von marktbedingten Faktoren ab. Steuerlich kann es sich lohnen, die Zehnjahres-Spekulationsfrist des Erblassers abzuwarten oder die Eigennutzungsregel zu nutzen. Marktbezogen gilt: Eine gut aufbereitete Immobilie mit vollständigen Unterlagen und realistischem Preis findet in einem aufnahmefähigen Markt wie Friedberg und der Region Augsburg erfahrungsgemäß zügig einen Käufer.

Wie wird der Verkaufspreis für ein geerbtes Haus ermittelt?

Der Verkaufspreis basiert auf einer Kombination aus Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren – je nach Objekttyp und Lage. Für geerbte Immobilien empfiehlt sich zusätzlich ein Verkehrswertgutachten, das auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis des Immobilienwerts dient und im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung eingesetzt werden kann.

Fazit: Strukturiert vorgehen – den Verkauf des geerbten Hauses sicher abschließen

Der Verkauf eines geerbten Hauses in Friedberg ist kein einfacher Standardvorgang, sondern ein mehrstufiger Prozess, der erbrechtliche Klarheit, steuerliche Einordnung und eine marktgerechte Vermarktungsstrategie gleichermaßen erfordert. Wer die wesentlichen Fristen – Ausschlagungsfrist, Steuermeldepflicht, Grundbuchgebührenfreiheit – kennt und frühzeitig handelt, vermeidet unnötige Kosten und Zeitverluste.

Die entscheidende Grundlage bleibt in jedem Fall eine objektspezifische, auf echten Transaktionsdaten basierende Immobilienbewertung in Friedberg: Sie bestimmt nicht nur den Angebotspreis, sondern liefert auch die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt. Wer diesen Schritt auf eine pauschale Schätzung reduziert, riskiert sowohl steuerliche Nachteile als auch eine verlängerte Vermarktungsdauer.

Für einen umfassenden Überblick über alle Optionen – vom Verkauf über die Vermietung bis hin zum Behalten der Immobilie – empfiehlt sich der Ratgeber Geerbte Immobilie: verkaufen, vermieten oder behalten?. Wenn mehrere Erben beteiligt sind, finden Sie die wesentlichen rechtlichen und praktischen Hinweise im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.

Unser Team steht Ihnen für eine fundierte Ersteinschätzung zur Verfügung – sachlich, auf Basis belastbarer Marktdaten und mit dem fachlichen Hintergrund eines studierten Immobilienökonomen. Nehmen Sie Kontakt auf, um den nächsten Schritt zu klären.

Patrick Windisch

Immobilienökonom (IREBS) – Verkauf & Vermietung

Studierter Immobilienökonom (IREBS) mit 20 Jahren Berufserfahrung, u. a. bei der Deutsche Bank AG, CBRE und weiteren namhaften Unternehmen. Inhabergeführt, fachlich tief verwurzelt.

Fachlich geprüft von Deniz Windisch, Geschäftsinhaberin

DW Immobilien ist als Immobilienmakler in Friedberg und Umgebung tätig. Dieser Artikel beschreibt rechtliche und steuerliche Zusammenhänge und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Fachanwalt.

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