RATGEBER / STEUER-ÜBERBLICK

Steuern beim Immobilienverkauf in Friedberg und der Region Augsburg — was Sie wirklich wissen müssen

Patrick Windisch | Autor — Immobilienökonom (IREBS)Fachlich geprüft von Deniz Windisch

Wer eine Immobilie in Friedberg veräußert, steht vor steuerlichen Fragen, die erheblichen Einfluss auf den Nettoerlös haben können. Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten davon: Wann fällt Spekulationssteuer an? Wann bleibt die Transaktion steuerfrei? Und wie lässt sich durch frühzeitige Planung — etwa per Schenkung — Steuerlast rechtlich reduzieren?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußern.
  • Selbst genutzte Immobilien können steuerfrei übertragen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Schenkungen zu Lebzeiten können die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren — Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Für eine fundierte Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfiehlt sich das Gespräch mit einem Steuerberater und einem erfahrenen Immobilienmakler vor Ort.

Die wichtigsten Steuer-Themen beim Immobilienverkauf — Ihr Überblick

Steuerliche Fragen bei der Immobilienveräußerung lassen sich nicht pauschal beantworten — sie hängen von Nutzungsart, Haltedauer, Erbschaftssituation und persönlichen Verhältnissen ab. Die folgenden Themen decken die zentralen Fragen ab, die Eigentümer in Friedberg und der Region Augsburg typischerweise beschäftigen.

Wann fällt beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer an?

Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie veräußern, die Sie nicht ausschließlich selbst genutzt haben, und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Der erzielte Gewinn wird in diesem Fall als privates Veräußerungsgeschäft mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Entscheidend ist das Datum des jeweiligen notariellen Vertrags — nicht der Zeitpunkt der Grundbucheintragung.

Die Zehnjahresfrist gilt unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet, leerstehend oder als Kapitalanlage gehalten wurde. Maßgeblich ist allein, dass keine durchgehende Eigennutzung vorlag. Wer eine Wohnung beispielsweise fünf Jahre vermietet und anschließend überträgt, muss den Veräußerungsgewinn vollständig dem zu versteuernden Einkommen hinzurechnen — mit entsprechend spürbaren Auswirkungen auf die Steuerlast. Diese Konsequenz überrascht viele Eigentümer, weil der Zeitraum subjektiv lang erscheint, die Frist steuerrechtlich aber erst nach einem Jahrzehnt endet.

Typische Fehlannahme: Viele Eigentümer gehen davon aus, dass nur der Kaufpreis zählt. Tatsächlich bemisst sich der steuerpflichtige Gewinn nach dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) sowie der nachgewiesenen Werbungskosten und wertsteigernden Modernisierungsmaßnahmen. Eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben kann die Steuerlast also erheblich reduzieren — hier lohnt sich der frühzeitige Blick in die Unterlagen, idealerweise bereits Monate vor dem geplanten Termin beim Notar.

Ebenfalls zu beachten: Abschreibungen (AfA), die Sie als Vermieter in den Vorjahren steuermindernd geltend gemacht haben, reduzieren nachträglich die Anschaffungskosten und erhöhen damit rechnerisch den Veräußerungsgewinn. Dieser Mechanismus überrascht viele Eigentümer, ist aber fester Bestandteil der steuerlichen Systematik und sollte bei der Kalkulation des Nettoerlöses von Anfang an berücksichtigt werden. Wer dies übersieht, riskiert eine empfindliche Steuernachzahlung nach Abschluss der Transaktion.

Konkrete Handlungsschritte für Eigentümer: Erstens, prüfen Sie das Kaufdatum im notariellen Vertrag und berechnen Sie, ob die Zehnjahresfrist bereits abgelaufen ist. Zweitens, sammeln Sie alle Belege zu Anschaffungskosten, Nebenkosten und Modernisierungsmaßnahmen — vollständige Dokumentation senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage nachweislich. Drittens, lassen Sie von einem Steuerberater berechnen, wie hoch der steuerpflichtige Gewinn tatsächlich ist und ob steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Viertens, klären Sie den realistischen Verkehrswert Ihrer Immobilie, bevor Sie über Zeitpunkt und Modalitäten der Veräußerung entscheiden — denn erst mit einer fundierten Wertermittlung lässt sich die Steuerlast präzise einschätzen.

Wer die Zehnjahresfrist noch nicht überschritten hat, sollte sorgfältig abwägen, ob ein Abwarten wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Entscheidung hängt von der erwarteten Marktpreisentwicklung, den Haltekosten und der eigenen steuerlichen Situation ab — und lässt sich nur im konkreten Einzelfall seriös beurteilen. Pauschale Empfehlungen greifen hier zu kurz; maßgeblich ist die Kombination aus aktuellem Marktwert, Restlaufzeit bis zum Fristablauf und den individuellen Opportunitätskosten des Wartens. Einen vertiefenden Überblick zu Freibeträgen, Rechenbeispielen und Sonderfällen bietet der weiterführende Ratgeber zur Spekulationssteuer und den relevanten Fristen.

Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei — und was gilt bei Eigennutzung?

Eine Immobilienveräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist kann dennoch steuerfrei sein, wenn die Immobilie im Jahr der Übertragung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Diese Regelung greift unabhängig davon, ob die Zehnjahresfrist bereits abgelaufen ist — das heißt: Eigennutzung schlägt Frist. Die genaue Auslegung dieser Voraussetzung ist jedoch nicht trivial und führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten.

Entscheidend ist der Begriff der Eigennutzung: Die Immobilie muss zu Wohnzwecken von Ihnen selbst — oder von Ihren Kindern, für die im betreffenden Zeitraum Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 EStG besteht — genutzt worden sein. Eine Ferienwohnung, die Sie gelegentlich selbst nutzen und ansonsten vermieten, erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht. Ebenso wenig reicht eine kurzzeitige Rückkehr in die eigene Wohnung unmittelbar vor der Veräußerung, wenn die tatsächliche Nutzung nicht substanziell und nachweisbar war.

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Eigentümer, die ihre Immobilie jahrelang vermietet und dann für ein einziges Kalenderjahr selbst bezogen haben, gehen irrtümlich davon aus, die Steuerfreiheit sei damit gesichert. Tatsächlich müssen es drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre sein — wobei das erste und das dritte Jahr keine vollen Kalenderjahre sein müssen, sondern nur in das jeweilige Kalenderjahr fallen müssen. Diese Asymmetrie ermöglicht in bestimmten Konstellationen eine Steuerfreiheit mit weniger als 24 Monaten tatsächlicher Eigennutzung.

Für Familien mit Kindern bietet sich zudem eine besondere Gestaltungsmöglichkeit: Wenn die Kinder die Immobilie bewohnen — und für sie im betreffenden Zeitraum Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 EStG besteht — gilt das steuerrechtlich als Eigennutzung durch Sie selbst. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Eltern eine Wohnung für studierende Kinder in einer nahegelegenen Stadt halten und diese später veräußern möchten.

Konkrete Handlungsschritte: Erstens, dokumentieren Sie lückenlos, in welchem Zeitraum Sie die Immobilie selbst bewohnt haben — Ummeldebescheinigungen, Strom- und Heizkostenabrechnungen sowie Kontoauszüge mit entsprechenden Lastschriften sind geeignete Nachweise. Zweitens, klären Sie mit einem Steuerberater, ob der konkrete Nutzungszeitraum die Drei-Kalender-Jahre-Anforderung erfüllt. Drittens, beachten Sie, dass gemischt genutzte Immobilien — teils selbst genutzt, teils vermietet — eine anteilige Besteuerung auslösen können. Viertens, lassen Sie den notariellen Termin erst dann anberaumen, wenn die steuerliche Einordnung abschließend geklärt ist.

Die Steuerfreiheit bei Eigennutzung ist ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil, der durch rechtzeitige Planung gesichert werden kann — vorausgesetzt, die Nutzungsvoraussetzungen sind sauber dokumentiert und rechtlich belastbar geprüft. Den vollständigen Überblick zu Voraussetzungen, Sonderfällen und Gestaltungsoptionen finden Sie im Ratgeber Steuerfrei verkaufen bei Eigennutzung.

Schenkung oder Erbschaft — was ist steuerlich günstiger?

Eine Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen statt sie zu vererben kann die Steuerbelastung der Empfänger erheblich reduzieren. Der entscheidende Mechanismus: Freibeträge bei der Schenkungsteuer können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, während beim Erbfall nur einmal abgeschöpft wird. Wer frühzeitig plant, kann dasselbe Vermögen also mehrfach steuerbegünstigt übertragen.

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Kinder haben bei Schenkung wie Erbschaft denselben Freibetrag, der alle zehn Jahre vollständig neu zur Verfügung steht. Wer eine Immobilie im Wert oberhalb dieses Freibetrags übertragen möchte, kann durch eine gestaffelte Schenkung über mehrere Dekaden die Steuerlast erheblich mindern. Dabei bleibt der Zuwendende häufig im Wege eines Nießbrauchrechts nutzungsberechtigt — eine Gestaltung, die wirtschaftliche Flexibilität erhält, ohne die steuerlichen Vorteile zu verspielen.

Typische Fehlannahme: Viele Eigentümer glauben, eine Schenkung sei nur dann sinnvoll, wenn die Immobilie nicht mehr selbst genutzt wird. Tatsächlich lässt sich ein Nießbrauchrecht rechtlich so ausgestalten, dass Sie als Schenkender die Immobilie weiterhin bewohnen oder Mieteinnahmen beziehen — der Eigentumsübergang erfolgt juristisch, die wirtschaftliche Nutzung verbleibt zunächst bei Ihnen.

Steuerlich zu beachten ist zudem die Regelung des § 14 ErbStG: Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden bei einem späteren Erbfall zusammengerechnet — der persönliche Freibetrag steht je Zehn-Jahres-Zeitraum nur einmal zur Verfügung. Wer kurz vor dem Erbfall schenkt, kann daher unter Umständen nicht mehr den vollen Freibetrag ausschöpfen, weil frühere Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums bereits auf ihn angerechnet werden. Eine langfristige Übertragungsstrategie ist daher substanziell wertvoller als eine kurzfristige.

Für Eigentümer in Friedberg und der Region Augsburg, die Immobilienvermögen an die nächste Generation übergeben möchten, empfehlen sich vier konkrete Schritte: Erstens, den aktuellen Verkehrswert der Immobilie durch eine fundierte Bewertung ermitteln lassen — dieser bildet die steuerliche Bemessungsgrundlage. Zweitens, mit einem Steuerberater berechnen lassen, wie hoch die Schenkungsteuer im konkreten Fall wäre und welche Gestaltungsvarianten bestehen. Drittens, notarielle Beratung zur Ausgestaltung etwaiger Nießbrauch- oder Wohnrechte einholen. Viertens, die Zehnjahres-Taktung der Freibeträge frühzeitig einplanen — je früher die erste Schenkung, desto größer der zeitliche Puffer für eine zweite. Alle steuerlichen Aspekte der vorweggenommenen Erbfolge bei Immobilien werden im Ratgeber Schenkung statt Erbe vertieft.

Die wichtigsten Steuerregelungen beim Immobilienverkauf — kompakt verglichen

Die folgende Übersicht fasst die drei zentralen steuerlichen Konstellationen zusammen, die bei der Immobilienveräußerung regelmäßig relevant werden. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung, schafft aber eine verlässliche Orientierung.

Steuerpflichtig

Spekulationssteuer (vermietete Immobilie, Haltedauer unter 10 Jahren)

Der Veräußerungsgewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Grundlage ist der Erlös abzüglich Anschaffungskosten, Nebenkosten und nachgewiesener Modernisierungsaufwendungen.

Steuerfrei

Spekulationssteuer (vermietete Immobilie, Haltedauer über 10 Jahre)

Nach Ablauf der Zehnjahresfrist entfällt die Steuerpflicht vollständig — unabhängig von der Höhe des Veräußerungsgewinns.

Steuerfrei

Eigengenutzte Immobilie (Eigennutzung im Übertragungsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren)

Die Steuerbefreiung greift auch innerhalb der Zehnjahresfrist, wenn die Immobilie im Übertragungsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst genutzt wurde.

Anteilig steuerpflichtig

Gemischt genutzte Immobilie (teils selbst, teils vermietet)

Nur der auf die Vermietung entfallende Anteil des Veräußerungsgewinns unterliegt der Spekulationssteuer. Die genaue Aufteilung ist zu berechnen und zu dokumentieren.

Freibetrag alle 10 Jahre nutzbar

Schenkung zu Lebzeiten (Übertragung auf Kinder)

Der gesetzliche Freibetrag für Kinder steht bei Schenkung wie Erbschaft identisch zur Verfügung und kann durch gestaffelte Übertragungen alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Einmaliger Freibetrag

Erbschaft (Übertragung von Todes wegen)

Beim Erbfall steht der Freibetrag einmalig zur Verfügung. Übersteigende Vermögenswerte unterliegen der Erbschaftsteuer nach dem jeweils gültigen Steuertarif.

Der Immobilienmarkt in Friedberg — lokaler Kontext für Ihre Verkaufsentscheidung

Steuerliche Fragen lassen sich nicht losgelöst vom lokalen Marktumfeld beurteilen. Wer weiß, wie sich die Nachfrage in Friedberg und der Region Augsburg entwickelt, trifft fundiertere Entscheidungen — sowohl über den Zeitpunkt als auch über die steuerlich optimale Vorgehensweise.

Friedberg, gelegen im Wittelsbacher Land zwischen Augsburg und dem Münchner Einzugsgebiet, profitiert von einer strukturell stabilen Nachfrage nach Wohnimmobilien. Die Nähe zur Universitätsstadt Augsburg und die gute Anbindung an die Ballungsräume machen die Stadt und ihr Umland zu einem gefragten Standort für Eigennutzer wie Kapitalanleger gleichermaßen.

Die Region Augsburg zählt zu den wachstumsstarken Wirtschaftsräumen Bayerns. Für Eigentümer bedeutet das konkret: Eine Veräußerung in einem aktiven Marktumfeld erzielt in der Regel substanziellere Erlöse als in einem stagnierenden Umfeld — was die steuerliche Belastung durch Spekulationssteuer zwar erhöhen kann, den Nettoerlös aber dennoch deutlich verbessert. Die steuerliche Optimierung und die Marktchance sind also keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam bewertet werden.

Für Eigentümer in Stätzling und den weiteren Stadtteilen rund um den Standort gilt: Die lokale Nachfrage ist heterogen. Freistehende Einfamilienhäuser in ruhigen Wohnlagen erzielen eine andere Käuferschicht als Eigentumswohnungen in zentralerer Lage. Diese Differenzierung beeinflusst sowohl die erreichbare Preisspanne als auch die Vermarktungsdauer — beides Faktoren, die in die steuerliche Gesamtberechnung einfließen.

Wer die steuerlichen Konsequenzen einer Immobilienveräußerung solide einschätzen möchte, benötigt als Ausgangspunkt eine fundierte Wertermittlung. Erst wenn der realistische Verkehrswert bekannt ist, lässt sich berechnen, welcher Veräußerungsgewinn steuerrelevant wird — und welche Gestaltungsoptionen sinnvoll sind. Die DW Consulting RE GmbH begleitet Eigentümer in Friedberg und der Region Augsburg mit einer strukturierten Marktanalyse als Grundlage für diese Entscheidung.

Die lokale Praxiserfahrung — dokumentiert durch erfolgreiche Transaktionen von Wohnungen und Mehrfamilienhäusern im Großraum Augsburg — fließt in jede Bewertung ein. Inhabergeführt und mit dem Hintergrund eines studierten Immobilienökonomen (IREBS) bietet das Team eine Einschätzung, die auf Marktwissen beruht, nicht auf pauschalen Durchschnittswerten.

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Ihre Fragen zum Immobilienverkauf — klar beantwortet

Was ist meine Immobilie in Friedberg wert?

Der Wert Ihrer Immobilie hängt von Lage, Zustand, Größe und der aktuellen Marktlage in Friedberg ab. Eine fundierte Einschätzung erhalten Sie über eine kostenlose Vor-Ort-Bewertung durch einen erfahrenen Makler. Online-Schnellschätzungen auf Basis von Algorithmen können die lokalen Besonderheiten eines Standorts wie Friedberg nur unzureichend abbilden — maßgeblich ist stets eine qualifizierte Einzelbetrachtung der Immobilie unter Berücksichtigung vergleichbarer Transaktionen im unmittelbaren Umfeld.

Wie läuft der Verkauf einer Immobilie ab?

In der Regel folgt ein strukturierter Ablauf diesen Phasen: Wertermittlung, Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlung und schließlich der Notartermin. Ein erfahrener Makler begleitet jeden dieser Schritte, koordiniert Termine, prüft die Bonität von Interessenten und bereitet den Kaufvertrag inhaltlich vor. Gerade bei der Preisfindung und der Käuferauswahl liegt ein erheblicher Teil des Mehrwerts professioneller Begleitung.

Sollte ich meine Immobilie privat oder mit Makler verkaufen?

Mit einem qualifizierten Makler sparen Sie Zeit, vermeiden Preisfehler und profitieren von Marktkenntnis sowie einem aktiven Käufernetzwerk in Friedberg und der Region Augsburg. Gerade bei höherwertigen Immobilien zahlt sich diese Expertise aus: Ein zu niedrig angesetzter Preis kostet dauerhaft, ein zu hoch angesetzter verlängert die Vermarktungsdauer und signalisiert dem Markt Schwäche. Die Provision ist im Regelfall durch einen realistisch erzielten Marktpreis mehr als kompensiert.

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie in Friedberg?

Die Vermarktungsdauer hängt von Objekttyp, Preisansatz und Marktlage ab. Auf Basis strukturierter Vorbereitung und fundierter Marktkenntnis lassen sich Vermarktungszeiten deutlich verkürzen. Als Orientierungsrahmen gilt eine durchschnittliche Verkaufsdauer von Ø 12 Wochen bei professionell begleiteten Transaktionen — vorausgesetzt, der Preis entspricht der tatsächlichen Marktlage und die Unterlagen liegen vollständig vor.

Welche Unterlagen brauche ich zum Verkauf?

Für einen reibungslosen Prozess benötigen Sie unter anderem: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Baupläne und Baubeschreibung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die aktuellen Teilungserklärungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Nebenkostenabrechnungen. Fehlende Unterlagen verlängern den Prozess und können Käufer verunsichern. Ein erfahrener Makler unterstützt bei der vollständigen Zusammenstellung und klärt, welche Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind.

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Verkaufen?

Den optimalen Zeitpunkt gibt es nicht als abstraktes Datum — er ist das Ergebnis der Schnittmenge aus persönlicher Situation, Marktlage und steuerlicher Konstellation. Wer die Zehnjahresfrist noch nicht überschritten hat, sollte abwägen, ob das Abwarten wirtschaftlich sinnvoll ist. Wer Eigennutzungszeit akkumulieren möchte, benötigt Planungsvorlauf. Und wer in einem nachfragestarken Marktumfeld agiert, erzielt in der Regel bessere Ergebnisse als in einer Phase zurückgehender Transaktionszahlen. Die Einschätzung der lokalen Marktlage gehört daher zum Kerninhalt eines ersten Beratungsgesprächs.

Wie wird der Verkaufspreis ermittelt?

Der Verkaufspreis wird auf Basis einer strukturierten Marktanalyse ermittelt: Vergleichbare Objekte in der näheren Umgebung, Zustand und Ausstattung der Immobilie, Lage und Erschließung sowie aktuelle Nachfrage- und Angebotsverhältnisse fließen in die Bewertung ein. Ein studierter Immobilienökonom (IREBS) mit Praxiserfahrung in realen Transaktionsmärkten ermittelt einen Preis, der am Markt erzielbar ist — und nicht nur auf dem Papier attraktiv wirkt.

Patrick Windisch

Autor — Immobilienökonom (IREBS), Verkauf & Vermietung

Studierter Immobilienökonom (IREBS) mit 20 Jahren Berufserfahrung, unter anderem bei der Deutsche Bank AG, CBRE und weiteren führenden Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Inhabergeführt und fachlich tief verwurzelt in den Themen Bewertung, Transaktion und Vermietung — mit einem akademisch fundierten Blick auf Marktbewegungen, Preisbildung und die steuerlichen Rahmenbedingungen, die Eigentümer bei einer Veräußerung kennen sollten. Die hier dargestellten Inhalte basieren auf fachlicher Expertise und allgemeinen rechtlichen Grundlagen; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Fachlich geprüft von Deniz Windisch, Fachliche Prüfung — Geschäftsinhaberin DW Consulting RE GmbH

DW Immobilien ist als Immobilienmakler in Friedberg und Umgebung tätig. Dieser Artikel beschreibt rechtliche und steuerliche Zusammenhänge und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Fachanwalt.

Steuern beim Immobilienverkauf: Planung schlägt Reaktion

Die steuerlichen Dimensionen einer Immobilienveräußerung sind vielschichtig, aber systematisch beherrschbar — vorausgesetzt, die relevanten Fragen werden rechtzeitig gestellt. Wer erst unmittelbar vor dem geplanten Termin beim Notar prüft, ob Spekulationssteuer anfällt oder ob die Eigennutzungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat in der Regel wenig Spielraum für Korrekturen. Wer dagegen frühzeitig plant, kann Haltefristen strategisch nutzen, Eigennutzungszeiten dokumentieren und Übertragungsstrategien wie die Schenkung zu Lebzeiten strukturiert einsetzen.

Für Eigentümer in Friedberg und der Region Augsburg empfiehlt sich ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst den realistischen Verkehrswert der Immobilie ermitteln lassen — dieser ist die Bemessungsgrundlage für alle steuerlichen Berechnungen. Anschließend mit einem Steuerberater die steuerliche Einordnung klären, bevor der Prozess formal eingeleitet wird. Beide Schritte sind voneinander abhängig: Eine präzise Wertermittlung ermöglicht erst die fundierte steuerliche Analyse. Die Verbindung beider Perspektiven — Markt und Steuer — ist das, was eine solide Entscheidung von einer hastigen unterscheidet. Einen umfassenden Einstieg in die steuerlichen Aspekte der vorweggenommenen Erbfolge bietet der Ratgeber Schenkung statt Erbe.

Die DW Consulting RE GmbH begleitet Eigentümer in Friedberg und der gesamten Region Augsburg mit einer Markteinschätzung, die auf fundierten Transaktionskenntnissen basiert. Inhabergeführt, mit dem akademischen Hintergrund eines studierten Immobilienökonomen (IREBS) und 20 Jahren Berufserfahrung — unter anderem bei der Deutsche Bank AG und CBRE — steht das Büro für eine Beratungshaltung, die Klarheit und Substanz verbindet. Wer wissen möchte, was seine Immobilie realistisch wert ist, findet auf der Seite zum Immobilienverkauf in Friedberg den nächsten konkreten Schritt.

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